PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT (PSG) 

Wofür wir einstehen:

Die Vermeidung von sexualisierter Gewalt gegen jede Person ist ein Ziel unseres Vereinslebens. Das Wohl aller zu schützen und ihre geistige und seelische Entwicklung zu fördern, ist das Anliegen unserer Vereinsaktivitäten.
Um dies zu erreichen, wollen wir: 

uns sichtbar gegen jede Form von sexualisierter, psychischer oder physischer Gewalt positionieren, 
unsere Trainer*innen, Jugendleiter*innen, Touren- und Kursleiter*innen und hauptberuflichen Mitarbeitende zum Thema PsG schulen, 
Erziehungsberechtigte und junge Mitglieder für das Thema PsG sensibilisieren, 
unser Konzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt und zum Vorgehen in Verdachtsfällen kontinuierlich weiterentwickeln und allen relevanten Personen auszuhändigen. 
Die Etablierung einer Kultur der Aufmerksamkeit soll potentielle Täter*innen abschrecken. Gleichzeitig soll aber vermieden werden, eine Atmosphäre des Misstrauens und der Verdächtigung zu schaffen – getreu dem Motto: Hinschauen, aber keine Panik machen! 

 

Was ist sexualisierte Gewalt? 

Sexualisierte Gewalt ist jede absichtliche sexuelle Handlung, egal ob körperlich oder verbal, die gegen den Willen der betroffenen Person vorgenommen wird. Dazu gehören obszöne Witze, sexistische Bemerkungen, aufdringliche Blicke, Belästigung im Internet bis hin zu Nötigungen oder geplanten Straftaten mit einer zielgerichteten Kontaktaufnahme (= Grooming). 

Von sexualisierter Gewalt sind unabsichtliche Grenzverletzungen abzugrenzen. Bei solchen Grenzverletzungen kann ein Gegenüber einer Person durch eine Berührung oder eine Äußerung unbeabsichtigt und unwissentlich „zu nahe“ kommen. Grenzverletzungen lassen sich durch Achtsamkeit und Einfühlungsvermögen vermeiden oder erkennen und durch eine Entschuldigung korrigieren. 

 

 

Ein erhöhtes Gefährdungspotential für sexualisierte Gewalt besteht: 

durch eine besondere Machtposition, wie sie z.B. zwischen Leitenden und Teilnehmenden einer Gruppe oder zwischen Erwachsenen und Kindern besteht, 
in sportlichem Umfeld, das natürlicherweise eine räumliche Nähe mit sich bringt, 
im Leistungssport mit einer gewissen Abhängigkeit, Exklusivität und sich wiederholenden Auswahlsituationen, 
für besonders vulnerable Personen, wie
 o Kinder und Jugendliche, vor allem mit bereits bestehender Gewalterfahrung,
   o Menschen mit Behinderung. 

 

Sexualisierte Gewalt kann aber auch unter Gruppenmitgliedern, Kletterhallennutzer*innen oder Hüttengästen im Allgemeinen geschehen. 

 

Prävention sexualisierter Gewalt in unserer Sektion 

In unserer Sektion begegnen wir sexualisierter Gewalt präventiv, indem wir:

 

  • die Kinder und Jugendlichen in unseren Gruppen durch ein wertschätzendes und 
    respektvolles Miteinander in ihrer Persönlichkeit stärken. 

 

  • im Sport die Athlet*innen als Menschen wertschätzen und 
    ausschließlich deren sportlichen Leistungen und Perspektiven bewerten. 
  • sowohl allen Ehrenamtlichen, die regelmäßig mit der Betreuung, Ausbildung und Führung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen beauftragt sind, als auch allen hauptberuflichen Mitarbeiter*innen Schulungen anbieten. Diese unterzeichnen mit Übernahme ihrer ehrenamtlichen oder hauptberuflichen Tätigkeit einen Verhaltenskodex und Hinweise zum Vorgehen in einem Verdachtsfall.
     
  • von allen Akteur*innen, die mit der regelmäßigen Betreuung, Ausbildung und Führung von Kindern und Jugendlichen zu tun haben, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einfordern, um sicherzustellen, dass niemand, der wegen einer sexuellen Straftat verurteilt wurde, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche übertragen bekommt. 
    Sollte das erweiterte Führungszeugnis nicht eingehen, kann die Person in Konsequenz ihre ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben. 

 

  • eine Ansprechperson (Kontaktdaten siehe unten) benannt haben. Diese ist qualifiziert und kann Betroffene beraten und sie bei Bedarf und in Absprache mit den Betroffenen an die richtigen weiterführenden Stellen verweisen sowie Ehrenamtliche und Hauptamtliche in Verdachtsfällen über angemessene Handlungsschritte informieren. 
     

Ansprechperson(en) in unserer Sektion 

Christine Krieg:  psg@dav-hersbruck.de
Nils Dieterich:  psg@dav-hersbruck.de
 

Ansprechpersonen bei DAV & JDAV 

Andrea Scheu: 089/14003-650, andrea.scheu@alpenverein.de
Catherine Wirth: 089/14003-760, catherine.wirth@alpenverein.de
Externe Beratungsstellen in unserer Region 

Frauennotruf Nürnberger Land: info@frauenhilfe.org
Anonymes Kinder- / Jugend- /Eltern-Telefon: www.nummergegenkummer.de
Hilfeportal Sexueller Missbrauch: www.hilfeportal-missbrauch.de
Externe Beratungsstellen speziell für Sportler*innen 

Unabhängige Anlaufstelle „Safe Sport“: www.ansprechstelle-safe-sport.de
Weitere Informationen zum Thema 

JDAV-Flyer zur Prävention sexualisierter Gewalt „nicht mit mir“: file:///C:/Users/di57ran/Downloads/JDAV_PSG-Flyer_A5_230317_web.pdf
Homepage des JDAV: www.jdav.de/psg 
(Stand: August 2026) 

 

 

 

 

VORGEHEN IM VERDACHTSFALL 

Für den Fall, dass wir als Trainer*innen, Jugendleiter*ìnnen, Touren- und Kursleiter*innen oder hauptberufliche Mitarbeitende von einer betroffenen Person angesprochen werden oder wir einen Verdachtsfall haben, orientieren wir uns an folgenden Hinweisen zur Vorgehensweise: 

  • Unbedingt ruhig bleiben! 
  • Informiere niemals sofort die Familie des potentiellen Opfers und erst recht nicht die verdächtigte Person. 
  • Gehe mit allen Informationen vertraulich um. 
  • Nimm die Situation ernst und suche das Gespräch mit der betroffenen Person. Dazu reicht es meist, zum Aussprechen zu ermuntern, zuzuhören und Empathie zu zeigen.
  • Verwende keine Suggestivfragen („Es ist doch bestimmt so, dass...“) und bewerte 
    nicht. 
  • Gib keine Versprechungen. Sage nur zu, was dir auch wirklich möglich ist. 
    Halte nach dem Gespräch Situation und Aussagen schriftlich fest (Ort, Datum, Zeit, 
    ...). 
  • Tu nichts über den Kopf der betroffenen Person hinweg und unternimm nichts, 
    wodurch sie sich bestraft oder beschämt fühlt. 
  • Achte auf deine eigenen Grenzen und teile der betroffenen Person mit, dass du dir 
    selbst Unterstützung holst. 
  • Kontaktiere eine der oben genannten Ansprechpersonen in der Sektion. 
  • Bei akuter körperlicher Gewalt bzw. Vergewaltigung MUSST du den Notarzt und ggf. die Polizei informieren, aber nur dann!