FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft

Es gibt verschiedene Wege, um bei uns Mitglied zu werden:

Online-Aufnahme: Über die Online-Aufnahme kannst du sofort Mitglied in der DAV-Sektion Hersbruck werden. Du erhältst automatisiert umgehend einen vorläufigen Ausweis per E-Mail zugesendet. Dieser gilt ab dem nächsten Kalendertag für vier Wochen. Innerhalb dieser Zeit erhältst du deinen Mitgliedsausweis per Post von uns zugesendet.

Per Post oder E-Mail: Fülle den Aufnahmeantrag vollständig aus und sende uns diesen per Post oder E-Mail zu. Du erhältst deinen Mitgliedsausweis per Post. Bitte achte darauf, dass sich alle Unterschriften und eine gültige Kontoverbindung auf dem Antrag befinden. Ansonsten können wir den Antrag nicht bearbeiten.

Eine Familienmitgliedschaft besteht aus einem A- Mitglied und einem B-Mitglied. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Familienmitgliedschaft kostenfrei.

Für eine Familienmitgliedschaft füllst du bitte die Online-Aufnahme oder den Aufnahmeantrag vollständig aus. Der Hauptantragsteller wird als A-Mitglied aufgenommen. Partner, Partnerin oder Kinder kannst du hier ebenfalls anmelden. Bitte gib auf jeden Fall die Geburtsdaten mit an.

In der Online-Aufnahme kannst du unter “Weitere Familienmitglieder anmelden” einen Partner, eine Partnerin oder Kinder nachmelden. Wenn du mit dem Aufnahmeantrag Familienmitglieder nachmelden möchtest, kannst du diese einfach in die Felder "Meine Partnerin oder mein Partner möchte auch Mitglied werden" bzw. "Meine Kinder möchten auch Mitglied werden" eintragen. Bitte ergänze bei den Feldern für das Hauptmitglied unbedingt deinen Namen und deine Adresse, damit wir dir die Neumitglieder eindeutig zuordnen können.

Selbstverständlich können unverheiratete Partnerschaften eine Familienmitgliedschaft beantragen. Hierfür muss eine gemeinsame Adresse bei uns gemeldet sein und die Abbuchung des Familienbeitrags muss von einem Konto erfolgen.

Ja, der Elternteil bezahlt in diesem Fall nur seine A-Mitgliedschaft. Die Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vom Jahresbeitrag befreit.

Bei der Anmeldung über die Online-Aufnahme erhältst du umgehend und automatisiert einen vorläufigen Mitgliedsausweis zum Ausdrucken per E-Mail. Er gilt ab dem Folgetag für vier Wochen. Innerhalb dieser Zeit erhältst du deinen Mitgliedsausweis per Post von uns zugesendet.

Bei der Anmeldung mit dem Aufnahmeantrag per Post oder E-Mail benötigen wir jedoch eine kleine Bearbeitungszeit. Wir versuchen aber immer, den Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten. Unsere Mitgliederverwaltung arbeitet rein ehrenamtlich, dementsprechend kann es insbesondere während der Urlaubszeit zu Wartezeiten kommen. Wir empfehlen daher grundsätzlich die Nutzung der Online-Aufnahme.

Eine aktuelle Übersicht unserer Jahresbeiträge findest Du hier.

Ja, wir erheben eine einmalige Aufnahmegebühr. Diese beträgt für Erwachsene 10 €, für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 5 €.

Beim Wechsel aus einer anderen DAV-Sektion in die Sektion Hersbruck entfällt die Aufnahmegebühr.

Ja, für folgende Personengruppen wird auf Antrag eine Beitragsermäßigung gewährt:

Senioren: Auf Antrag erhalten Mitglieder, die das 70. Jahr vollendet haben, die kostengünstigere B-Mitgliedschaft.

Schwerbehinderte: Auf Antrag erhalten Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mind. 50 Prozent) die kostengünstigere Mitgliedschaft. Bitte reiche hierzu mit dem Aufnahmeantrag eine Kopie deines Schwerbehindertenausweises ein. Die kostengünstigere Mitgliedschaft gilt immer bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises. Bitte reiche deshalb rechtzeitig unaufgefordert deinen neuen Schwerbehindertenausweis ein.

Aktive Mitglieder der Bergwacht: Auf Antrag erhalten aktive Bergwachtmitglieder die kostengünstigere Mitgliedschaft. Bitte reiche hierzu mit dem Aufnahmeantrag eine Kopie deines Bergwachtausweises ein. Die kostengünstigere Mitgliedschaft gilt immer bis zum Ablauf des Bergwachtausweises. Bitte reiche deshalb rechtzeitig unaufgefordert deinen neuen Bergwachtausweis ein.

Studierende oder Auszubildende: Studierende und Auszubildende erhalten keinen vergünstigten Beitrag. Unsere Beitragskategorien sind nach Alter gegliedert. Bis sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, werden auch Studierende oder Auszubildende in die D-Mitgliedschaft eingestuft, danach in die A-Mitgliedschaft.

Einen vergünstigten Beitragssatz kannst du mit dem Formular Änderungsmitteilung oder formlos bis zum 15.10. für das Folgejahr per Post oder E-Mail beantragen. Bitte lege entsprechende Nachweise (Kopie bzw. Scan deines aktuellen Schwerbehindertenausweises oder Bergwachtausweises) bei.
Eine rückwirkende Umstellung für das laufende Beitragsjahr ist leider nicht möglich. Nach dem 15.10. eintreffende Anträge können erst für das übernächste Jahr berücksichtigt werden. Es ist immer nur eine Vergünstigung möglich, d.h wenn du bereits B-Mitglied bist, ist keine weitere Vergünstigung möglich.

Bitte sende den Antrag auf Sektionswechsel zusammen mit dem Aufnahmeantrag an uns, wir erledigen alles Weitere für dich. Wenn Du dich über die Online-Aufnahme bei uns anmeldest, sende bitte zeitgleich den Antrag auf Sektionswechsel per Mail an mitgliederverwaltung@dav-hersbruck.de

Unser Service:

  • ein Sektionswechsel ist für das laufende Jahr immer bis 30. September möglich,
  • wir kündigen deine Mitgliedschaft bei Deiner bisherigen DAV-Sektion,
  • bis zum Wirksamwerden der Kündigung bei deiner bisherigen DAV-Sektion wirst du bei uns kostenfreies Gastmitglied,
  • wir übernehmen nach Bestätigung durch die bisherige Sektion die Dauer deiner Mitgliedschaft im DAV,
  • du sparst dir beim Sektionswechsel eine erneute Aufnahmegebühr,
  • du erhältst einen neuen Mitgliedsausweis der DAV Sektion Hersbruck.

Beachte bitte folgendes:

  • der Jahresbeitrag des laufenden Jahres muss bei der bisherigen Sektion bezahlt sein, dies ist Voraussetzung für die Aufnahme in die DAV Sektion Hersbruck,
  • der Sektionswechsel kann einige Tage dauern - dies ist auch davon abhängig, wie schnell wir die Kündigungsbestätigung(en) deiner bisherigen Sektion erhalten. Bitte plane dies bei der Antragstellung mit ein.

Falls du die Mitgliedschaft in deiner bisherigen Sektion bereits gekündigt hast, sende uns einfach den Aufnahmeantrag sowie die Kündigungsbestätigung(en) der bisherigen Sektion. Wenn du dich über die Online-Aufnahme bei uns anmeldest, sende bitte zeitgleich die Kündigungsbestätigung(en) per E-Mail an mitgliederverwaltung@dav-hersbruck.de

Für eine Gastmitgliedschaft füllst du bitte die Online-Aufnahme oder den Aufnahmeantrag vollständig aus. Bitte gib bei der Online-Aufnahme im Bemerkungsfeld an, dass du Gastmitglied werden möchtest und sende uns  zeitgleich ein Foto/Scan des Mitgliedsausweises der Haupt-Mitgliedschaft per E-Mail.
Falls du dich über den Aufnahmeantrag als Gastmitglied anmelden möchtest, fülle  bitte auch die entsprechenden Felder im Bereich “Ich bin bereits Mitglied in einer anderen Sektion und möchte Gastmitglied werden” aus.

Bei Überschreitung der Altersgrenze für Jugendliche (18 Jahre) oder Junioren (25 Jahre) wirst du automatisch zum Jahreswechsel in die nächste, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft.

Bitte melde uns die Änderung deiner persönlichen Daten umgehend, am besten über Mein.Alpenverein oder formlos oder mit unserem Formular Änderungsmitteilung per Post oder E-Mail.

Die Adressdaten werden in regelmäßigen Abständen an den DAV-Hauptverein zum Versand des Mitgliedermagazins “Panorama” und den Ausweisversand übermittelt, deshalb bitten wir hier um rechtzeitige Information.

Die Namensänderung meldest du uns am besten am besten über Mein.Alpenverein oder formlos oder mit unserem Formular Änderungsmitteilung per Post oder E-Mail. Dein neuer Name erscheint im neuen Kalenderjahr automatisch auf dem Ausweis. Für deine Mitgliedschaft im laufenden Jahr ist es nicht notwendig, den Ausweis ändern zu lassen. Möchtest du trotzdem sofort einen Ausweis mit deinem neuem Namen, sende uns bitte deinen aktuellen Mitgliedsausweis zurück und gib deine neuen Daten mit an. Wir müssen den alten Ausweis einziehen, bevor wir einen neuen ausstellen.

Der digitale Mitgliedsausweis ist ein optionales Angebot für alle Mitglieder bzw. Mitgliedshaushalte in Form einer PDF-Datei. Neben der Möglichkeit des Herunterladens aus Mein.Alpenverein, wird er dir bei Abruf automatisch per E-Mail zugestellt.

Für neue Mitglieder ist er frühestens 3 Wochen nach dem Beitritt abrufbar. Der neue Ausweis für das jeweilige Mitgliedsjahr kann ab 1. Februar heruntergeladen werden. Gültig ist er - wie auch der gedruckte Mitgliedsausweis - nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Grundsätzlich kannst du dir über Mein.Alpenverein deinen digitalen Ausweis herunterladen bzw. erhältst ihn bei Abruf automatisch per E-Mail. Damit ist der Papierausweis nicht mehr erforderlich.

Bei Verlust des Ausweises können wir auf Antrag auch einen Ersatzausweis ausstellen. Bitte sende uns eine entsprechende E-Mail an mitgliederverwaltung@dav-hersbruck.de. Wir senden dir den Ersatzausweis dann per Post zu.

Wir haben viele Rückläufer von DAV-Ausweisen, weil Mitglieder einen Umzug nicht melden, den Briefkasten nicht mit allen auftretenden Namen beschriften oder aus anderen Gründen. Die Ausweise der Mitglieder, die wir auch über andere Wege nicht erreichen können, liegen in der Geschäftsstelle zur Abholung bereit.

Grundsätzlich kannst du dir über Mein.Alpenverein auch deinen digitalen Ausweis herunterladen. Damit ist der Papierausweis nicht mehr erforderlich.

Wenn du umziehst oder umgezogen sind, melde uns bitte schnellstmöglich deine neue Adresse über Mein.Alpenverein, formlos oder mit unserem Formular Änderungsmitteilung per Post oder E-Mail.

Die Mitgliedsnummer findest du auf der Vorderseite Ihres Mitgliedsausweises unter dem Strichcode. Die Nummer setzt sich folgendermaßen zusammen:

Sektionsnummer/Ortsgruppe/Mitgliedsnummer: 116/00/034260

Der Mitgliedsbeitrag wird bei der Neuaufnahme umgehend und dann für die kommenden Jahre jeweils am 2. Januar oder am darauffolgenden Bankarbeitstag vom angegebenen Bankkonto per SEPA-Lastschrift abgebucht.

Nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine Bezahlung des Mitgliedsbeitrags noch per Überweisung möglich.
Bitte überweise in diesem Fall deinen Beitrag unaufgefordert bis spätestens 31. Januar mit Angabe deines vollständigen Namens und deiner Mitgliedsnummer auf das Konto des DAV Hersbruck:

IBAN DE48 7605 0101 0190 0117 91
BIC SSKNDE77XXX

Diesbezüglich folgende Bitte: Erspare dir und uns unnötige Arbeit und ggf. Ärger und erteile uns eine Ermächtigung zum SEPA-Lastschrifteinzug. Du kannst dies einfach mit unserem Formular Änderungsmitteilung erledigen.

Nein, der Mitgliedsbeitrag im DAV ist nicht steuerlich absetzbar, weshalb wir hierfür auch keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Dein Mitgliedsausweis ist gültig vom 01.12. des Vorjahres bis Ende Februar des Folgejahres. Dies gilt nicht für Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft fristgerecht zum 30. September gekündigt haben. Bei einer Kündigung endet die Mitgliedschaft am Jahresende. Zu diesem Termin erlischt auch der Versicherungsschutz. Die Zusendung der Ausweise erfolgt bis spätestens Ende Februar bzw. bei Selbstüberweisern nach Eingang der Zahlung.

Wenn Sie die Mitgliederzeitschrift “Panorama” oder unser Jahresheft nicht mehr in gedruckter Form per Post, sondern lieber digital erhalten möchten, können Sie uns das über Mein.Alpenverein, formlos oder mit unserem Formular Änderungsmitteilung per Post, Fax oder E-Mail mitteilen. Da der Versand der Mitgliederzeitschrift “Panorama” einige Wochen Vorlaufzeit hat, kann es vorkommen, dass die Änderung erst zum übernächsten Versandtermin wirksam wird.

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Mehr Informationen zum Thema Versicherung findest du hier auf der Homepage des Bundesverbandes.

Schade, dass du unsere Sektion verlassen möchtest. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Jahresende schriftlich, per E-Mail oder Post bis zum 30.09. des laufenden Jahres möglich. Bitte gib bei einer Familienmitgliedschaft auch an, für welche Familienmitglieder die Kündigung ebenfalls gelten soll. Nach Bearbeitung deiner Kündigung erhältst du eine Kündigungsbestätigung von uns.

Nach dem 30. September eingehende Kündigungen werden erst zum 31.12. des Folgejahres wirksam.

Unsere Satzung findest du hier.

Die Datenschutzerklärung findest du hier.

Unsere AGB kannst du hier nachlesen.