Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Erteilung der Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat). Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr bzw. ab September für den Rest des Kalenderjahrs (halber Beitrag).

Der Eintritt ist jederzeit möglich. Auf Wunsch kann die Mitgliedschaft auch erst im Folgejahr beginnen (mit allen Rechten und Pflichten). Bei Eintritt ab Dezember wird angenommen, dass die beantragte Mitgliedschaft für das Folgejahr angestrebt wird.

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises steht ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die ausstellende Servicestelle zurückzusenden. Das Rücktrittsrecht verfällt, sobald in der Mitgliedschaft enthaltene Dienstleistungen oder der Sofortausweis in Anspruch genommen wurden.

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 30. September des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird. Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächst höhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft.

Bitte beachten Sie, dass Änderungen, insbesondere für Beitragsermäßigungen und Kontoänderungen, bis spätestens 15.10. bei uns eingegangen sein müssen, damit wir sie für das folgende Jahr berücksichtigen können. Bitte melden Sie jede Anschriftenänderung umgehend direkt an uns (nicht an die DAV-Bundesgeschäftsstelle in München). Sie sichern sich dadurch die fortlaufende Zusendung der DAV-Zeitschrift „Panorama“ und unserer Post. Wenn Sie bereits einmal Mitglied in einer Sektion des DAV waren, legen Sie bitte entsprechende Nachweise (z. B. Kündigungsbestätigung der vorherigen Sektion) bei, oder teilen Sie uns den Zeitraum und den Namen der Sektion mit, damit wir die Vorzeiten für Ehrungen langjähriger Mitglieder berücksichtigen können.